Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Verpflichtende Angaben gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-VO“):

A. Maxburg Capital Management GmbH

Datum der Veröffentlichung: 29.06.2022

[Datum der Aktualisierung: 12.01.2023]

1. Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 Offenlegungs-VO)

Maxburg Capital Management GmbH (der „Fondsmanager“) ist ein langfristiger Investor, der seine Verantwortung gegenüber Investoren, Portfoliounternehmen und Stakeholdern im weiteren Ökosystem, in dem das Unternehmen und seine Portfoliounternehmen tätig sind, wahrnimmt. Der Fondsmanager beachtet Nachhaltigkeitsrisiken in seinen Investmententscheidungen und in der Verwaltung seiner Portfoliounternehmen durch die aktive Teilnahme im Aufsichtsrat und/oder der Gesellschafterversammlung der Portfoliounternehmen. Darüber hinaus können Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung und der Risikobewertung im Vorfeld jeder Investition berücksichtigt werden.

2. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 Offenlegungs-VO)

Artikel 4 Offenlegungs-VO sieht einen Rahmen vor, der darauf abzielt, Transparenz in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen Finanzmarktteilnehmer wie der Fondsmanager bestimmte Informationen offenlegen (unter Berücksichtigung der konkretisierenden Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission („RTS“) im Hinblick auf technische Regulierungsstandards). Derzeit berücksichtigt der Fondsmanager noch keine der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wie von den RTS vorgegeben, da er der Ansicht ist, dass die ihm von den Portfoliounternehmen in Bezug auf die Investitionen zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen, um dies zu tun. Der Fondsmanager wird die Entwicklungen im Hinblick auf die verfügbaren Informationen beobachten und prüfen, ob es in Zukunft für den Fondsmanager sinnvoll ist, die in Artikel 4 Offenlegungs-VO (einschließlich der RTS) geforderten Informationen offenzulegen.

3. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 Offenlegungs-VO)

Als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Abs. 4 KAGB ist der Fondsmanager nicht verpflichtet, eine Vergütungspolitik im Sinne des KAGB zu etablieren. Folglich werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht in die Vergütungspolitik des Fondsmanagers einbezogen.

B. Maxburg Beteiligungen IV GmbH & Co. KG (das “Finanzprodukt”)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

I. Zusammenfassung

Das Finanzprodukt, verwaltet durch die Maxburg Capital Management GmbH als Fondsmanager, beabsichtigt, ökologische und soziale Merkmale zu fördern und wird daher nur in ethische und sozialverträgliche Unternehmen investieren. Das Finanzprodukt konzentriert sich auf Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Investments in kleine und mittlere Unternehmen in der DACH Region. Das Finanzprodukt hält sich strikt an eine verbindliche Ausschlussliste, die u.a. tödliche Waffen, Tabak und Alkohol umfasst. 100 % des investierten Kapitals werden der Ausschlussliste entsprechen, die während des gesamten Investitionsprozesses berücksichtigt wird.

Unser Engagement für Nachhaltigkeit

Maxburg möchte eine nachhaltige Wirkung für heutige und zukünftige Generationen schaffen. Somit unterstützt Maxburg Capital Partners international anerkannte Klimaschutzprojekte um unvermeidbare Treibhausgas-Emissionen auszugleichen und Klimaneutralität zu erreichen.